Unser Angebot
Erste Schritte
Nachdem wir (telefonisch) einen Termin vereinbart haben, kommen Sie zum Erstgespräch in unsere Praxis, gegebenenfalls gemeinsam mit Ihrem Kind. Jugendliche dürfen selbstverständlich auch alleine mit uns sprechen.
Das Erstgespräch dient dem gegenseitigem Kennenlernen sowie einer kurzen aber genauen Problemdarstellung und Situationsbeschreibung. Da dieser erste Kontakt sehr wichtig ist, sollten Sie für dieses Gespräch genügend Zeit einplanen (ca. 50 Minuten). Bitte bringen Sie zum Erstgespräch folgende Unterlagen mit:
- Krankenversicherungskarte
- Vorsorgeheft, Impfpass
- Schulzeugnisse
- Berichte von Kindergarten bzw. Schule
- Gegebenenfalls Berichte der Erziehungsberatungsstelle und/oder des Jugendamtes
- Gegebenenfalls Berichte von vorbehandelnden Ärzten, Psychotherapeuten, Ergotherapeuten etc.
- Bericht über einen aktuellen (nicht älter als zwei Jahre) Seh- und Hörtest (vom PÄD-Audiologen), sofern eine Teilleistungsschwäche (z.B. (Lese-)Rechen-Schwäche) mit untersucht werden soll
Am Ende dieses ersten Gespräches wird das weitere Vorgehen besprochen bzw. machen wir Ihnen Vorschläge über Diagnostik- und/oder Therapiemöglichkeiten für Ihr Kind.
Kostenübernahme
Wir sind im Arztregister der KV Verden eingetragen und besitzen eine Kassenzulassung für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen bis 21 Jahre (sowie deren Bezugspersonen).
Die ersten sechs Sitzungen (probatorische Sitzungen) werden für Diagnostik, Indikationsstellung, Abklärung von Therapiezielen und natürlich auch dem persönlichen Kennenlernen genutzt. Diese Sitzungen werden von uns direkt über die Kassenärztliche Vereinigung mit den (gesetzlichen) Krankenkassen abgerechnet.
Für den Fall, dass Sie sich nach diesen ersten Sitzungen für eine Therapie in unserer Praxis entscheiden, stellen wir einen Antrag auf Psychotherapie bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Nach der Genehmigung durch die Krankenkasse kann die Therapie beginnen.
Die Rechnungsstellung bei Privatversicherten erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Unsere Leistungen sind mit den Privatkrankenkassen im Rahmen der GOP geregelt und werden entsprechend der normalen Steigerungssätzen übernommen. Die Abrechnung erfolgt über die Privatverrechnungsstelle der Ärzte (PVS). Auch in diesem Fall muss eine Therapie beantragt und genehmigt werden.
Die individuelle Kostenerstattung hängt jedoch auch immer von dem Vertrag mit Ihrer Krankenversicherung ab. Wir empfehlen Ihnen daher sich vor Antritt der Therapie zu erkundigen, in welchem Umfang Ihre private Krankenversicherung die Kosten für die Behandlung bei einem psychologischen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten übernimmt.
Die anfallenden Kosten für eine schriftliche Zusammenfassung der Ergebnisse oder ein Gutachten sowie für eine Intelligenzdiagnostik (falls nicht im Rahmen der Abklärung einer Teilleistungsstörung) werden NICHT von den gesetzlichen oder privaten Krankenkassen übernommen. Die anfallenden Kosten hierfür orientieren sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und sind gesetzlich vorgegeben.
Diagnostik
Allgemeine Fragen
An dieser Stelle finden Sie allgemeine Informationen zur psychologischen Diagnostik, wie sie auch bei uns in der Praxis ausgeführt wird. Bitte klicken Sie auf die Bereiche, die Sie interessieren.
Diagnostik in unserer Praxis
Wenn Sie sich als Eltern die Frage stellen, ob sich Ihr Kind „normal“ entwickelt oder aber Sie sich gewisse (problematische) Verhaltensweisen Ihres Kindes nicht zu erklären wissen bzw. nicht wissen wie sie damit adäquat umgehen können, kann sich eine Vorstellung und Diagnostik in unsere Praxis anbieten. Im Rahmen der allgemeinen Diagnostik während der probatorischen Sitzungen werden je nach Anliegen Teile oder alle der unten genannten Bereiche betrachtet.
Wie bieten Ihnen in unserer Praxis folgende Diagnostikmöglichkeiten (Bitte klicken Sie auf die Bereiche, zu denen Sie genauere Informationen haben wollen):
- Emotionale und Verhaltensdiagnostik
- Teilleistungsdiagnostik
- Intelligenzdiagnostik
- Entwicklungsdiagnostik
- Entspannungsverfahren
Unter emotionaler Diagnostik wird eine Erhebung des emotionalen Erlebens Ihres Kindes zu den Bereichen Schule, Freizeit, Familie, Freunde und Selbsteinschätzung verstanden und welche eventuellen Veränderungen Ihr Kind sich in diesen Bereichen wünscht. Die emotionale Diagnostik kann uns dabei helfen zu verstehen, welche Sorgen, Ängste aber auch Hoffnungen und Wünschen Ihr Kind hat. Für die Diagnostik der emotionalen Befindlichkeit steht eine große Auswahl an Testverfahren zur Verfügung, die teilweise in Gesprächsform, teilweise mit Hilfsmitteln wie z. B. Spielfiguren durchgeführt werden. Bei älteren Kindern und Jugendlichen ist es zusätzlich möglich durch Selbsteinschätzung eine Beschreibung ihrer emotionalen Befindlichkeit zu bekommen. Emotionale Diagnostik kann helfen die aktuelle Problemlage Ihres Kindes sowie ihre Entstehung besser zu verstehen.
Ein besonderes Merkmal der Verhaltensdiagnostik ist ihre Multimethodalität, d. h. dass zur Erhebung des Verhaltens Ihres Kindes unterschiedliche Methoden verwendet werden. So setzt sich die Verhaltensdiagnostik unter anderem zusammen aus Beobachtungen von Ihnen als Eltern, Ihrem Kind selbst, gegebenenfalls Lehrern und/oder Erziehern sowie aus der Verhaltensbeobachtung während der Vorstellung und der psychologischen Testsituation in unserer Praxis. Darüber hinaus gibt es auch speziell entwickelte Testverfahren zur retrospektiven Beurteilung über (spezielle) Verhaltensweisen.
Behandlungsschwerpunkte
Auf unserer Website finden Sie erste Informationen über unser Leistungsspektrum. Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Praxis und bedanken uns für Ihr Vertrauen.
Sozialer Rückzug, depressive Verstimmungen
Aggressives Verhalten, Schwierigkeiten im Umgang mit anderen Kindern
Angststörungen, Trennungsängste, Leistungsangst/ -versagen, Soziale Unsicherheiten
Schlafstörungen, Alpträume
Ausscheidungsstörungen
(Einnässen, Einkoten)
Geschlechtsidentitäts- findung
Traumatisch erlebte Erfahrungen
Essstörungen
Zwänge, Tics
Aufmerksamkeitsstörungen, Konzentrations- und Lernstörungen
Körperliche Beschwerden z. B. Bauch-/Kopfschmerzen ohne organischen Befund
Anpassungsprobleme z.B. bei Trennung/Scheidung der Eltern
Entwicklungsverzögerungen, Entwicklungsbesonderheiten
Therapie
- Verhaltenstherapie
- Einzeltherapie
- Videosprechstunden
- Gruppentherapie
- Traumatherapie
- Entspannungsverfahren
Grundsätze und Ziele
Ausgangspunkt der Verhaltenstherapie ist, dass jedes Verhalten nach gleichen Grundlagen erlernt, aufrechterhalten und auch wieder verlernt werden kann. Unter Verhalten werden bei dieser Therapie nicht nur die sichtbaren Verhaltensweisen verstanden, sondern auch die inneren Prozesse wie Gefühle, Denken und körperliche Vorgänge. Basiert ist die Verhaltenstherapie auf der Lernpsychologie, welche davon ausgeht, dass durch erlernte problematische Verhaltensweisen oder durch nicht erworbene Fähigkeiten/Fertigkeiten auffälliges Verhalten oder seelische Probleme entstehen können. In der Verhaltenstherapie wird der Fokus auf die lerngeschichtliche Entstehungsgeschichte der Problematik gelegt, insbesondere den bedingenden, auslösenden und aufrechterhaltenden Faktoren. Die Verhaltenstherapie geht von einem multifaktoriellen Störungsmodell aus, d. h. dass soziale (z. B. wenig Freunde), biologische (genetische Veranlagung) und psychische (z. B. negative Erfahrungen) Faktoren Einfluss haben auf die Entstehung und Ausprägung eines Störungsbildes. Bei der Suche nach möglichen Ursachen wird deshalb die Vielfalt an ursächlichen Faktoren berücksichtigt.
Im Vordergrund der Therapie stehen aktuelle Problemlagen, fehlerhafte Denkmuster und Verhaltensstörungen. Ziel ist es Hilfe zu bieten in Form von Problembewältigungsstrategien und Verhaltensänderungen sowie Verbesserung von Beziehungsqualitäten. In und außerhalb der Behandlung sollen Lernprozesse ausgelöst werden, wodurch es dem Patienten ermöglicht werden soll, gewohnheitsmäßig dysfunktionale Verhaltensmuster zu verändern.
Für die verhaltenstherapeutische Behandlung ist es besonders wichtig, dass Patient und Therapeut gemeinsam Ziele erarbeiten, festlegen und an deren Umsetzung gleichermaßen beteiligt sind. Dies soll die eigenen Problemlösefähigkeiten stärken und neue Denk- und Verhaltensmuster aufbauen.
Ein weiterer Grundsatz der Therapie ist ihre Transparenz, die beinhaltet, dass therapeutische Schritte erläutert und gemeinsam erarbeitet werden. Darüber hinaus spielen auch „Hausaufgaben/Therapieaufgaben“ eine große Rolle im verhaltenstherapeutischen Prozess, die beinhalten, dass erlernte Verhaltensweisen regelmäßig im Alltag erprobt und geübt werden. Durch diese Übungen soll ein Transfer des Gelernten in den Alltag gewährleistet werden. Dieses dient der langfristige Wirksamkeit und Stabilisierung der Therapieerfolge.
Verhaltenstherapie mit Kindern und Jugendlichen und ihren Bezugspersonen
In der Verhaltenstherapie mit Kindern und Jugendlichen werden unterschiedliche, speziell auf die Bedürfnisse des Kindes/Jugendlichen abgestimmte Interventionen eingesetzt. So kann zum Beispiel ein Kind durch Einsatz von Verstärkerplänen zu dem erwünschten Verhalten ermuntert werden, bis es fähig ist, durch Selbstkontrolle sich selbst zu steuern. Oder kontaktgehemmte, ängstliche Kinder gewinnen an Selbstvertrauen und entwickeln soziale Fähigkeiten durch Selbstsicherheitstrainings, Rollenspiele und/oder Erkennen eigener Fähigkeiten bzw. Stärken, veränderten Denkmustern (kognitive Umstrukturierung).
Die Familie und die soziale Umwelt spielen eine wesentliche Rolle in der Entwicklung des Kindes, darum werden Eltern/Bezugspersonen im Rahmen von Elterngesprächen, Elterntraining und Familiensitzungen intensiv in die Therapie mit einbezogen. Wenn es möglich und notwendig erscheint, wird versucht Veränderungen in der Umgebung (z. B. in der Schule, im Freundeskreis) zu fördern, die im Zusammenhang mit den Beeinträchtigungen stehen (Beispiel: ADHS und Schule).
Erziehungsberatung
Ein einheitliches und wohlwollendes Erziehungsverhalten seitens der Eltern kann großen Einfluss auf das Verhalten Ihres Kindes nehmen.
Aus diesem Grund bieten wir in unserer Praxis ebenfalls Erziehungsberatung an, wie beispielsweise die sogenannten Triple P-Kurse (siehe www.triplep.de), die sich in vielen Studien als sehr effektiv erwiesen haben. Mit Hilfe dieser Kurse kann die Eltern-Kind-Beziehung gestärkt und die kindliche Entwicklung gefördert werden. Auffälliges Verhalten von Kindern kann in den meisten Fällen bereits durch kleine Verhaltensänderungen der Eltern positiv beeinflusst werden. So können angespannte Familiensituationen entschärft und gelöst werden. Die Triple P-Kurse basieren auf wissenschaftlichen Grundlagen des Selbstmanagements sowie Teile der Verhaltenstherapie und werden seit den 80er Jahren stetig weiterentwickelt. Während der Kurse wird ein effektives Erziehungsverhalten vermittelt, um so den Weg zu einer konsequenten und liebevollen Eltern-Kind-Beziehung zu ebnen. Durch die Triple P-Kurse lernen Sie sowohl positive Verhaltensweisen und Fertigkeiten Ihres Kindes zu fördern als auch einen angemessenen Umgang mit Problemsituationen. Zahlreiche Tipps zum Erziehungsverhalten sollen Sie dabei unterstützen Ihren Kindern die Akzeptanz von Grenzen und den Umgang mit Enttäuschungen zu erleichtern.
Am Ende des Kurses werden sowohl Sie selbst als auch Ihr Kind eine Steigerung des Selbstwertgefühls und der Selbstsicherheit erfahren haben. Auch die selbstregulatorischen Fähigkeiten Ihres Kindes werden durch Ihre Unterstützung verbessert. Die Rahmenbedingungen eines Triple P-Kurses können beispielsweise wie folgt aussehen:
- 5-12 Eltern(paare) pro Gruppe
- 3 – 4 x 2,5-stündige Gruppensitzungen in wöchentlichen Abständen
- 3 x 20-minütige (individuell vereinbarte) Telefongespräche in wöchentlichen Abständen
- 1 x 2,5-stündige abschließende Gruppensitzung
Hochbegabungsberatung
Als hochbegabt werden Kinder und Jugendliche bezeichnet, die bei einem Intelligenztest besser abschneiden als ca. 98% ihrer Altersklasse (IQ≥130).
Hochbegabte zeichnen sich besonders in den Bereichen des logischen Denkens, der Sprachbeherrschung, der Wahrnehmung und der kreativen Problemlösung aus. Durch ihre besondere kognitive Fähigkeit und Überlegenheit und den damit verbundenen deutlichen Unterschieden zu ihrer Gleichaltrigengruppe kommt es häufig zu Problemen in der Interaktion mit anderen. Hinzu kommt häufig eine anhaltende schulische Unterforderung, in dessen Folge einige hochbegabte Kinder/Jugendliche u. a. Verhaltensauffälligkeiten und Lernschwierigkeiten (Underachiever) entwickeln. Durch ihr häufig charakteristisch ausgeprägtes Durchsetzungsvermögen in Bezug auf eigene Ideen/Interessen und ihren schulischen Minimalismus (z.B. bei Mathematikaufgaben werden lediglich die Lösungen und nicht die Rechenwege aufgeschrieben) ergeben sich zusätzliche Schwierigkeiten und möglicherweise Konflikte im Umgang mit den Eltern und/oder Lehrern.
In unserer Praxis erhalten Sie Auskünfte bei Fragen bezüglich des geeigneten Einschulungs-Zeitpunktes, Überspringen von Klassenstufen und/oder den adäquaten Umgang bei Verhaltensproblemen. Sollten Sie die Vermutung eine Abklärung einer potentiellen Hochbegabung bei uns in der Praxis wünschen, möchten wir Sie darauf hinweisen, dass Krankenkassen die Durchführung einer Intelligenzdiagnostik für diesen Zweck leider NICHT übernehmen. Die anfallenden Kosten betragen 340,- €.
Supervision
Die kritische Reflektion der eigenen Arbeit, ob nun im Rahmen einer Aus- und Weiterbildung oder aber im therapeutischen oder beruflichen (z. B. pädagogischen) Alltag, kann durch eine Supervision unterstützt und gefördert werden.
Durch die Arbeit mit einem Supervisor/einer Supervisorin wird gewährleistet, dass Behandlungen die erforderliche therapeutische Qualität aufweisen. Supervision kann behilflich sein bei der Bearbeitung und Lösung von aktuellen Konflikten. So werden während der Supervision fachliche als auch zwischenmenschliche Probleme diskutiert, die im Verlauf einer Behandlung oder innerhalb Ihrer beruflichen Tätigkeit auftreten können. Durch gemeinsam gefundene Lösungswege kann Ihnen als Therapeut geholfen werden die weitere Behandlung Ihres Patienten effektiver zu gestalten. Supervision kann darüber hinaus auch behilflich sein bei der Entwicklung von professioneller Rollen-, Aufgaben- und Zielklarheit.
In unserer Praxis haben Sie die Möglichkeit unter Anleitung von Frau Kaiser, einer ausgebildeten Supervisorin, Einzel- oder Gruppensupervision zu bekommen. Die Supervisionssitzungen erfolgen in regelmäßigen und kontinuierlichen Abständen. Sollten Sie Interesse haben, stehen wir Ihnen für weitere Informationen gerne zur Verfügung.
Gutachten
Nach einer eingehenden Diagnostik kann die Erstellung eines Berichts bzw. eines Gutachtens gewünscht sein. Dieses ist teilweise erforderlich für die Beantragung von Förderungen, Erziehungshilfen und Nachteilsausgleichen, z. B. für:
- Erziehungshilfe (nach §§ 28-35 SGB VIII)
- Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche (nach § 35a SGB VIII)
- Familienhilfe (nach §31 SGB VIII)
- Erziehungsbeistand (nach §30 SGB VII)
- Schulassistenz (§54 SGB XII):
Schulassistenz kann für Kinder mit einer (seelischen) Behinderung, Verhaltensauffälligkeiten oder einer Entwicklungsstörung beantragt werden, um ihnen zu helfen im Unterricht soweit wie möglich selbstständig zu werden und um ihre krankheitsbedingten Beeinträchtigungen aufzufangen und zu mindern. Es soll weitestgehend ermöglicht werden, dass Kind in das laufende Unterrichtsgeschehen zu integrieren.
Für weitere Informationen und Hilfen zum Thema Erziehungshilfe können Sie sich unter www.erev.de gegen eine Schutzgebühr von 1,-€ zzg. Versandkosten einen praktischen Beratungsführer bestellen.
Falls Sie eine schriftliche Zusammenfassung der Ergebnisse oder ein Gutachten wünschen, müssen Sie beachten, dass die dafür anfallenden Kosten NICHT von den gesetzlichen oder privaten Krankenkassen übernommen werden. Die anfallenden Kosten hierfür orientieren sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und sind gesetzlich vorgegeben. IGeL-Leistungen (PDF-Dokument öffnen)